Verfasst von:
Ulrich P. am
30.01.2009 17:31
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THEMA: Arbeitnehmerveranlagung bei Umzug D -> A |
Hallo,
ich bin im August letzten Jahres von Deutschland nach Österreich umgezogen und seit 01.09.08 bei einer österreichischen Firma angestellt.
Bis zu meinem Umzug nach Österreich hatte ich in Deutschland keinerlei steuerpflichtige Einkünfte (ich war Student).
Wenn ich nun eine Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) machen will, muss ich dann auch von meinem ehemals in Deutschland zuständigen Finanzamt ein Bescheinigung ausstellen lassen (Formular E9), dass ich in D eben keine steuerpflichtigen Einkünfte erzielt habe und möglicherweise beim österreichischen Finanzamt zwei getrennte Arbeitnehmerveranlagungen abgeben (eine für die Zeit vor dem Umzug und eine für die Zeit nach dem Umzug)?
Vielen Dank im voraus
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Verfasst von:
Mag. Stefan Schuster am
30.01.2009 17:31
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THEMA: Re: Arbeitnehmerveranlagung bei Umzug D -> A |
Ich nehme an, dass Sie mit 1.9.08 einen Wohnsitz in Ö begründet haben und vorher keine Einkünfte in Ö erzielt haben.
Sofern das Finanazamt keinen gesonderten Nachweis haben will, genügt ein einfaches L1.
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